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Mittwoch, 19. Februar 2020, 16:00-18:00 Uhr, Stadtpfarrkirche, Ernst-Thälmann-Straße 52, Müncheberg

Am 1.3.2020 treten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.

Freuen Sie sich auf einen spannenden Input-Vortrag zu rechtlichen Fragen zur Rekrutierung von internationalen Fachkräften mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Lassen Sie uns Herausforderungen und Möglichkeiten an Hand von Beispielen diskutieren, die sich daraus insbesondere für die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen (Ukrainer*innen) in Deutschland ableiten.

In den zwei Stunden erwartet Sie eine kurze Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten neue Mitarbeitende aus Polen und Drittstaaten (wie zum Beispiel der Ukraine) zu rekrutieren. Dabei wird besonders beleuchtet, welche Möglichkeiten es für Brandenburgische Unternehmen gibt, über die polnische Grenze hinweg Arbeitnehmende zu finden und wie schnell diese in den deutschen Arbeitsmarkt eintreten können.

Es werden bei der anschließenden Diskussion folgende Fragen beantwortet:

– wie lange dauert der Prozess bis die potenzielle Fachkraft die Arbeit aufnehmen kann

– wie geht das mit der Anerkennung von Qualifikationen und Abschlüssen?

– was kostet das? welche Fördermöglichkeiten gibt es?

– welche Punkte bei der Einarbeitung müssen unbedingt beachtet werden?

– wo kann Unterstützung gefunden werden?

Referenten:

Debora Aust, DARE consulting GmbH

Olga Bowgierd, DE-PL Service- und BeratungsCentrum der Euroregion POMERANIA
c/o STIC Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch-Oderland mbH

Anmeldung an: sbc@stic.de

Die Teilnahme ist kostenlos.